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   BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 295.94   

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BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 295.94 (https://dejure.org/1995,16633)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1995 - 9 C 295.94 (https://dejure.org/1995,16633)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 9 C 295.94 (https://dejure.org/1995,16633)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfolgungswahrscheinlichkeit eines tamilischen Volkszugehörigen bei Rückkehr nach Sri Lanka - Begriff des "Verfolgten" im Sinne des § 16a Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) - Erfordernis einer bestimmten Verfolgungdichte bei Anerkennung einer Gruppenverfolgung - ...

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  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 295.94
    Die Regelvermutung erfordert, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrmals hervorgehoben hat (vgl. Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), eine bestimmte Verfolgungsdichte der Gruppenverfolgung.

    Es hat dieser Zahl jedoch nicht, wie erforderlich (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - a.a.O.), die Größe der gefährdeten Gruppe gegenübergestellt.

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 295.94
    Der Verwaltungsgerichtshof hat seine prognostische Einschätzung, längere Inhaftierung sowie die während dieser Haft üblichen Mißhandlungen stünden dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevor, auf die Auffassung gestützt, der Kläger sei Angehöriger einer im Sinne des Begriffs der Gruppenverfolgung verfolgten Personengruppe; somit ergebe sich seine eigene Verfolgungsbetroffenheit bereits aus der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geltenden Regelvermutung (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]).

    Da Verfolgter im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG auch derjenige ist, dem Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevorsteht oder im Zeitpunkt der Ausreise mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevorgestanden hat (Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166), und da ferner bei einer Verfolgung, die sich gegen eine Gruppe von Menschen richtet, die Verfolgung auf jeden Angehörigen der Gruppe zielt, ist in aller Regel jeder Angehörige der Gruppe als vom Verfolgungsgeschehen in seiner Person betroffen anzusehen (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 295.94
    Außerdem hätte das Berufungsgericht prüfen müssen, ob die gesetzlichen Vorschriften über den Folgeantrag einer sachlichen Prüfung des mit dem Asylantrag vom 10. Oktober 1985 erhobenen Anspruchs entgegenstehen oder ob es schon wegen der Prüfung des Folgeantrags in der Sache durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - gleichfalls - zur Sachprüfung berechtigt war (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.85 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]), und die dazu notwendigen Feststellungen treffen müssen.
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 295.94
    Da Verfolgter im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG auch derjenige ist, dem Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevorsteht oder im Zeitpunkt der Ausreise mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevorgestanden hat (Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166), und da ferner bei einer Verfolgung, die sich gegen eine Gruppe von Menschen richtet, die Verfolgung auf jeden Angehörigen der Gruppe zielt, ist in aller Regel jeder Angehörige der Gruppe als vom Verfolgungsgeschehen in seiner Person betroffen anzusehen (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - a.a.O.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 295.94
    Die Regelvermutung erfordert, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrmals hervorgehoben hat (vgl. Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), eine bestimmte Verfolgungsdichte der Gruppenverfolgung.
  • BVerwG, 08.10.1985 - 9 C 285.85

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 295.94
    Außerdem hätte das Berufungsgericht prüfen müssen, ob die gesetzlichen Vorschriften über den Folgeantrag einer sachlichen Prüfung des mit dem Asylantrag vom 10. Oktober 1985 erhobenen Anspruchs entgegenstehen oder ob es schon wegen der Prüfung des Folgeantrags in der Sache durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - gleichfalls - zur Sachprüfung berechtigt war (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.85 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]), und die dazu notwendigen Feststellungen treffen müssen.
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